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#1 27. Oktober 2010 10:52

cyberman
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Re:

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte heute über die Klagen zweier Rechtsanwälte sowie eines Mathematik-Studenten zu entscheiden, die sich gegen die Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC richtete.

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass für internetfähige PC Rundfunkgebühren zu zahlen sind.

http://www.bverwg.de/enid/2733387d74bfc … en_9d.html

So funktioniert also modernes Raubrittertum - zuerst werden alle Unternehmen dazu verknackt, ihre Umsatzsteueranmeldungen etc. elektronisch einzureichen, um dann im zweiten Schritt für internetfähige PCs Gebühren zu verlangen.

Ganz pragmatisch betrachtet müssen also Unternehmen dafür noch Gebühren entrichten, weil sie ihre Steuern in Deutschland bezahlen möchten/müssen.

Armes Deutschland ... so lockt man keinen Investor hinter dem Ofen vor.


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#2 02. November 2010 12:11

cyberman
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Re:

T(H)umor ist, wenn man trotzdem lacht

http://twitpic.com/31vizy


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