Du bist nicht angemeldet. Der Zugriff auf einige Boards wurde daher deaktiviert.
- Links zu: Aktiven | Unbeantworteten
- Übersicht
- »
- »
1
#1 15. November 2010 09:19
- cyberman
- Moderator

- Ort: Dohna / Sachsen
- Registriert: 13. September 2010
- Beiträge: 6.741
- Webseite
Re:
Nach einem am 10. November 2010 veröffentlichten Urteil des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 29.4.2010 (Az. I ZR 39/08) kann das Setzen von Links Urheberrechte verletzen.
Demnach verstößt es zwar nicht gegen das Urheberrecht, wenn man fremde Webseiten, die urheberrechtlich geschützt sind, verlinkt, da derjenige, der seine Werke auf einer Homepage veröffentlicht, diese selbst zugänglich gemacht hat.
Anders verhält es sich jedoch, wenn der Zugriff auf die Inhalte mit Hilfe von Schutzmaßnahmen beschränkt wurde. Wenn dann ein "Deep Link" diese Beschränkung praktisch aufhebt, ist dies ein Verstoß gegen das Urheberrecht, da die Umgehung der Schutzmaßnahmen eine Art des Zugangs ermöglicht, die so nicht beabsichtigt war.
1. Wie bekomme ich hier schnelle Hilfe?
2. HowTo: Fehlersuche bei CMSMS
---
„First they ignore you, then they laugh at you, then they fight you, then you win.“ Mahatma Ghandi
Offline
#2 15. November 2010 10:13
- tbtip
- arbeitet mit CMSMS

- Ort: Hoya
- Registriert: 09. November 2010
- Beiträge: 117
- Webseite
Re:
Aus meiner Sicht sehr interessant.
Ok, Schutzmaßnahme umgangen ist wirklich nicht die saubere Art, aber ich frage mich ob das nicht über die Zeit X noch andere Auswirkungen haben könnte mit diesem Urteil.
Bin gespannt 
Beitrag geändert von tbtip (15. November 2010 10:14)
Learning by doing ist mein Prinzip.
CMSMS Seiten: Weihnachtsbeleuchtung von Häusern
Was anderes: Weihnachts Blog zu Weihnachtsthemen mit der Blogsoftware Dotclear, Blog zu den Themen CMS-Systeme und Bloggen allgemein
Offline
1
- Übersicht
- »
- »