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#1 15. November 2010 09:19

cyberman
Moderator
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Re:

Nach einem am 10. November 2010 veröffentlichten Urteil des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 29.4.2010 (Az. I ZR 39/08) kann das Setzen von Links Urheberrechte verletzen.

Demnach verstößt es zwar nicht gegen das Urheberrecht, wenn man fremde Webseiten, die urheberrechtlich geschützt sind, verlinkt, da derjenige, der seine Werke auf einer Homepage veröffentlicht, diese selbst zugänglich gemacht hat.

Anders verhält es sich jedoch, wenn der Zugriff auf die Inhalte mit Hilfe von Schutzmaßnahmen beschränkt wurde. Wenn dann ein "Deep Link" diese Beschränkung praktisch aufhebt, ist dies ein Verstoß gegen das Urheberrecht, da die Umgehung der Schutzmaßnahmen eine Art des Zugangs ermöglicht, die so nicht beabsichtigt war.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b … 40&anz=595


1. Wie bekomme ich hier schnelle Hilfe?
2. HowTo: Fehlersuche bei CMSMS
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#2 15. November 2010 10:13

tbtip
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Re:

Aus meiner Sicht sehr interessant.

Ok, Schutzmaßnahme umgangen ist wirklich nicht die saubere Art, aber ich frage mich ob das nicht über die Zeit X noch andere Auswirkungen haben könnte mit diesem Urteil.

Bin gespannt  glasses

Beitrag geändert von tbtip (15. November 2010 10:14)

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